Ein Wort zu unserem Honorar

Guter Rat muss nicht teuer sein, aber "schlechter beraten" kommt Sie teuer zu stehen!

Häufig erfolgt die Beauftragung eines Rechtsanwalts erst dann, wenn die gerichtliche Klage vorliegt oder eine Klage erhoben werden soll. Dies ist auch im Hinblick auf die Vermeidung unnötiger Kosten oft zu spät. Lassen Sie sich von uns bereits dann beraten und gegenüber Ihren Partnern vertreten, wenn Sie beabsichtigen, wichtige Geschäfte oder Verträge abzuschließen oder in außergerichtlichen Verhandlungen Probleme mit Ihren Partnern zu lösen.
 
Wir weisen darauf hin, dass unsere Tätigkeit honorarpflichtig ist, sobald wir bezüglich eines konkreten Sachverhalts um Auskunft oder Beratung gebeten werden. Leider kommt es immer wieder vor dass insbesondere per Telefon versucht wird "umsonst" rechtliche Beratung zu erhalten. Dies halten wir sowohl uns als auch unseren Mandanten gegenüber für unfair, die für unsere Leistungen das von uns in Rechnung gestellt Honorar selbstverständlich bezahlen.
 
Wir berechnen unsere Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dies gilt sowohl für die außergerichtliche als auch für die gerichtliche Tätigkeit. Dabei sind die Anwaltskosten abhängig vom sogenannten Streitwert. Welche Gebühren konkret anfallen ist einzelfallabhängig. Im Internet finden sich verschiedene Gebührenrechner, die Ihnen zumindest einen Anhaltspunkt über die Höhe des Honorars geben können. Auch wir können am Anfang eines Mandats leider oft nicht genau sagen wie hoch der Aufwand und damit die Kosten sein werden, die anfallen werden. Zumindest können wir Sie aber beraten in welchem Rahmen voraussichtlich das Honorar liegen wird.
 
Abhängig von unserer Tätigkeit können wir mit Ihnen auch einen Honorar vereinbaren, das sowohl Ihren Interessen als auch unsere Leistung und unsere Verantwortung für unserer Tätigkeit angemessen berücksichtigt. Unternehmen bieten wir für außergerichtliche Tätigkeiten individuelle Beraterverträge nach Pauschalen oder Stundensätzen an.
 
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, klären Sie bevor Sie zu uns kommen ab, ob Rechtsschutzdeckung besteht und lassen Sie sich dies von Ihrer Versicherung bestätigen. Können Sie nicht klären, ob in Ihrem Fall die Rechtsschutzversicherung verpflichtet ist unsere Kosten zu übernehmen, bringen Sie bitte ihre Police und die letzte Rechnung über den Versicherungsbeitrag zum ersten Gespräch mit in die Kanzlei.
 
Können Sie sich aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse die Kosten eines Rechtsanwalts nicht leisten, steht Ihnen gegebenenfalls Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu. Für einen notwendigen Beratungshilfeschein wenden Sie sich bitte an Ihr Amtsgericht.


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