Ein Wort zu unserem Honorar

Guter Rat muss nicht teuer sein, aber "schlecht beraten" kommt Sie teuer zu stehen!

Häufig erfolgt die Beauftragung eines Rechtsanwalts erst dann, wenn eine gerichtliche Klage vorliegt oder eine Klage erhoben werden soll. Dies ist auch im Hinblick auf die Vermeidung unnötiger Kosten oft zu spät. Lassen Sie sich von uns bereits dann beraten und gegenüber Ihren Partnern vertreten, wenn Sie beabsichtigen, wichtige Geschäfte und Verträge abzuschließen oder in außergerichtlichen Verhandlungen Probleme mit Ihren Partnern zu lösen.

Wir berechnen unsere Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Für ein erstes Beratungsgespräch entstehen in einer Privatangelegenheit für einen Verbraucher nicht mehr Gebühren als 190 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für unsere weitere außergerichtliche oder gerichtliche Tätigkeit entstehen die gesetzlichen Gebühren nach RVG. Abhängig von unserer Tätigkeit können wir mit Ihnen auch ein Honorar vereinbaren, das sowohl Ihre Interessen als auch unsere Leistung und unsere Verantwortung für unsere Tätigkeit angemessen berücksichtigt. Unternehmen bieten wir für außergerichtliche Tätigkeiten individuelle Beraterverträge nach Pauschalen oder Stundensätzen an. Wir beraten Sie gerne, welche Kosten für Sie anfallen.