Rechtsanwalt für Baurecht & Anwalt Architektenrecht in Freiburg
Die erfolgreiche Durchführung eines Bauvorhabens ist nur dann möglich, wenn ein Projekt auch juristisch auf einem soliden Fundament steht. Ob Investor, Bauunternehmer, Bauherr, Architekt, Ingenieur oder ausführender Handwerker – für alle Beteiligten birgt jedes Projekt eine Vielzahl rechtlicher Fragen und Problemstellungen, die spezifisches baurechtliches Know-How erfordern. Gemeinsam mit den Partnern unserer Mandanten erarbeiten unsere Rechtsanwälte während der gesamten Planungs- und Bauphase wirtschaftlich sinnvolle Lösungen und setzen Ihre Ansprüche im Streitfall gegebenenfalls gerichtlich durch. Selbstverständlich unterstützen wir Sie als Ihre Anwälte auch nach Fertigstellung des Bauvorhabens bei allen anfallenden rechtlichen Fragen.
Ihr Anwalt für öffentliches und privates Baurecht & Architektenrecht Freiburg:
- im Zusammenhang mit zu erstellenden oder bestehenden Bebauungsplänen und sonstigen Fragen der Bauleitplanung,
- bei Verhandlungen über Vorhaben- und Erschließungspläne und städtebaulichen Verträgen,
- zur Beratung und Vertretung im Baugenehmigungsverfahren oder
- Durchsetzung ihrer nachbarlichen Interessen bei Bauvorhaben in Ihrer Nachbarschaft;
- zur Prüfung und Gestaltung von Immobilien- und Grundstückskaufverträgen; Bauträgerverträgen, Werkverträgen
sowie Architekten- und Ingenieurverträgen,
- bei Fragen bezüglich eventueller Mängel der Planungsleistung oder Werkleistung und der Gewährleistung
- Auseinandersetzungen über Werklohnansprüche und Honorare
Bauleitplanung und Bebauungspläne
Als Ihre Rechtsanwälte klären mit Ihnen auftretende Fragen der Bauleitplanung und vertreten die Interessen unserer Mandanten unter anderem im Zusammenhang mit der Erstellung von Bebauungsplänen, der Gestaltung von Vorhaben- und Erschließungsplänen beziehungsweise Städtebaulichen Verträgen.
Rechtsanwälte für Baurecht & Architektenrecht
In der Entwicklungs- und Planungsphase eines Projekts beraten und vertreten unsere Rechtsanwälte für Baurecht & Architektenrecht, Sie als Bauherr eines Einfamilienhauses ebenso professionell wie als Inverstor von größeren Bauvorhaben im Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht, im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren und im Fachplanungsrecht. Wir verhandeln für Sie mit den für Ihr Vorhaben zuständigen Genehmigungsbehörden und Abteilungen der Verwaltung und setzen Ihre Rechte gegebenenfalls im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch.
Rechtsanwälte für Nachbarschaftsangelegenheiten
Selbstverständlich zählt es auch zu unseren Aufgaben als Rechtsanwälte für Baurecht & Architektenrecht die rechtliche Zulässigkeit von Planungen und Bauvorhaben in Ihrer Nachbarschaft zu prüfen und die Verfolgung Ihrer Rechte durch Geltendmachung von Einwendungen im Rahmen der Angrenzerbenachrichtigung. Wenn ihre nachbarlichen Interessen beeinträchtigt sind, legen wir Widerspruch gegen eine Baugenehmigung oder einen Bauvorbescheid ein.
Verträge für Bauvorhaben und Grundstückskauf
Unsere Anwälte übernehmen für Sie die rechtliche Prüfung oder Gestaltung aller zur Durchführung eines Bauvorhabens erforderlichen Verträge. Dies gilt sowohl in Zusammenarbeit mit dem beurkundenden Notar für Grundstückskaufverträge, Immobilienkaufverträge und Bauträgerverträge aber auch für Architektenverträge, Ingenieurverträge und Werkverträge nach VOB/B oder BGB. Selbstverständlich unterstützen wir sie hier bei Ihren Verhandlungen mit den jeweiligen Partnern.
Problemlösungen in der Bauausführung
Wenn es bei der Bauausführung zu Problemen kommt, unterstützen unsere Anwälte Sie bei der Suche nach Lösungen ob und wie ein Projekt fortgeführt werden kann. Bei einer vorzeitigen Kündigung oder Vertragsauflösung eines Planungs- oder Werkvertrages unterstützen wir Sie bei der Durchführung einer ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung.
Gewährleistung und Mängelhaftung in der Bauindustrie
Aufgrund der langjährigen Erfahrung unserer Rechtsanwälte in baurechtlichen Verfahren, zeichnen wir uns durch unser umfassendes Verständnis für die teilweise technisch schwierigen Sachverhalte der einzelnen Gewerke aus. Dies ist vor allem im Zusammenhang mit Fragen der Gewährleistung und Mängelhaftung von Planungs- und Werkleistungen erforderlich. Hier bedarf es zur Aufklärung des jeweiligen Sachverhaltes auch seitens des Sie vertretenden Rechtsanwalts einer besonderen Sensibilität für die jeweiligen technischen Probleme. Im Rahmen einer außergerichtlichen Beweissicherung oder einem durch ein Gericht angeordnetem selbständigen Beweisverfahren setzen unsere Mandanten auf diesem Gebiet auf unsere Erfahrung aus einer Vielzahl von außergerichtlichen und gerichtlichen Bauverfahren. Wenn Sie es wünschen unterstützen unsere Anwälte Sie auch bei bei der Bauabnahme vor Ort.
Bauabnahme und Honorarforderungen
Als spezialisierte Rechtsanwälte helfen wir Architekten und Ingenieuren bei der Durchsetzung ihrer Honorarforderungen nach der jeweils geltenden HOAI; ebenso Bauunternehmer oder Handwerker bezüglich berechtigter Werklohnforderungen. Wir setzen uns bei Fragen zu Mengenänderungen, Nachträgen, Abschlagszahlungen und der Schlussrechnung kompetent für Ihr Recht ein. Auch prüfen wir die Berechtigung erfolgter Zahlungseinbehalte oder die Geltendmachung von Vertragsstrafen.
Rechte in Bezug auf Mangelbeseitigung und Schadensersatz
Bauherren und sonstige Auftraggeber beraten wir hinsichtlich deren Rechte in Bezug auf Nachbesserung, Ersatzvornahme und setzen deren Ansprüche auf Mangelbeseitigung, Minderung oder Schadensersatz durch..
Wir beraten:
Bauunternehmer und Bauträger, Handwerker, Architekten und Ingenieure, Investoren, Städte und Kommunen;
Bauherren, Käufer von Eigentumswohnungen oder Eigenheimen, Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter
Es berät und vertritt Sie:
Rechtsanwalt und Mediator Michael Plener