Verben und Erben - Erbrecht, Nachlassgestaltung und Testamtentsvollstreckung
Jeder Erblasser wünscht sich, dass sein Vermögen später ohne Streit und genau nach seinen Vorstellungen auf die vorgesehenen Personen übergeht. Ebenso wichtig ist es, dass der Ehegatte oder ein Lebenspartner langfristig abgesichert ist. Erfahrene rechtliche Beratung ist entscheidend, um die bestmögliche Lösung für Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Belange zu finden.
Unsere Leistungen im Erbrecht – Erben und Vererben:
- Wir unterstützen Sie darin, bis zu ihrem Ableben handlungsfähig zu bleiben durch geeignete Vorsorgevollmachten für den Fall schwerer Krankheit oder Entscheidungsunfähigkeit
- Wir analysieren mit Ihnen Ihre individuelle Situation, um ihre Vorstellungen zur Verteilung ihres Vermögens eindeutig und rechtssicher vom ersten Entwurf bis zur endgültigen Fassung zu gestalten, sei es durch Testament, Ehegattentestament oder Erbvertrag
- Für Ihre Immobilien, tragen wir Sorge, dass deren Wert angemessen berücksichtigt und in Zusammenarbeit mit ihrem Steuerberater auch eine sinnvolle steuerliche Regelung gefunden wird.
- Wenn Sie Inhaber eines Unternehmens, eines Dienstleistungsbetriebs oder land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs sind, sorgen wir in Abstimmung mit Ihren Beratern für eine optimale Unternehmensnachfolge
- Wir beraten Sie im komplexen Pflichtteilsrecht - sowohl für Pflichtteilsberechtigte als auch für Erben, die mit Pflichtteilsansprüchen konfrontiert sind
- Kommt es nach dem Erbfall zu Streitigkeiten, beraten wir Sie zur Rechtslage und helfen, Ihnen geeignete Lösungen zu finden, die die Bedürfnisse aller Beteiligten einbeziehen
Testamentsvollstreckung: Ihre Professionelle Unterstützung für die Nachlassangelegenheiten
Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann von entscheidender Bedeutung sein, sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach ihren Vorgaben verteilt wird. Sie hilft, Streitigkeiten unter den Erben zu verhindern und minimiert das Risiko rechtlicher Auseinandersetzungen. Sie schützt die Erben und ihr Vermögen, zum Beispiel bei der Minderjährigkeit von Erben oder bei Menschen mit Behinderung.
Unsere Dienstleistungen als Testamentsvollstrecker:
- Durchsetzung Ihrer testamentarischen Anordnungen in der Abwicklung und Verteilung des Nachlasses.
- langfristige Verwaltung des Nachlasses, Auskehrung von Erträgen bei minderjährigen Erben oder Menschen mit Behinderung.
- Transparenz für Ihre Erben durch Aufstellung der Vermögenswerte bei Annahme des Amtes, jährliche Rechnungslegung und Erarbeitung eines Aufteilungsplans.
Wenn Sie selbst als Testamentsvollstrecker eines Nachlasses eingesetzt sind, beraten und unterstützen wir Sie bei allen Fragen und Problemen, die im Rahmen der Testamentsvollstreckung entstehen.
