Geistiges Eigentum und fairer Wettbewerb – Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht
Das Urheberrecht garantiert, dass Autoren, Komponisten, Illustratoren, Fotografen oder Programmierer von Software selbst bestimmen können, wie und in welcher Form ihr Werk veröffentlicht wird. Insbesondere im Internet kommt es oft zu Urheberrechtsverletzungen, die teils bewusst, teils unbewusst begangen werden. Sowohl beim Umgang mit geschützten Werken als auch bei der Gestaltung der Verträge mit Urhebern bedarf es viel Sensibilität und professionelle, anwaltliche Unterstützung.
Unsere Leitung im Urheberrecht – zum Schutz Ihres geistigen Eigentums
- Wir beraten Sie als Urheber in Bezug auf Ihre Urheberpersönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte an den von Ihnen geschaffenen Werken.
- Wir prüfen, ob an einem Werk das Sie verwenden wollen, urheberrechtlicher Schutz besteht und beraten hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Einräumung von Nutzungsrechten.
- Bei der Verletzung Ihrer Urheberrechte durch Dritte unterstützen wir Sie außergerichtlich oder gerichtlich und setzen gegebenenfalls Unterlassungs- und Schadenersatzansprüche für Sie durch.
- Wir prüfen und gestalten Verträge mit Verlagen, Autoren, Illustratoren, Grafikern, Fotografen, Komponisten oder Herausgebern.
- Wir unterstützen Sie bei Urheberechtsverletzungen im Internet sowohl wenn Ihre Rechte an Bildern, Musik oder von Ihnen geschaffenen Texten verletzt werden oder wenn Sie wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung abgemahnt werden und Ansprüchen ausgesetzt sind.
Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht und Markenrecht – für ein faires Miteinander im Markt
Das Bestreben nach einem fairen Wettbewerb ist durch die Wettbewerbsgesetze, nationale und internationale Regelungen und durch eine umfassende Rechtsprechung geregelt. Wir helfen Ihnen als Mitbewerber auf dem Laufenden zu sein und prüfen, inwieweit geplante Marketing- oder Werbemaßnahmen zulässig sind. Dies gilt auch bei der Abwägung aller rechtlichen Chancen und Risiken, wenn Sie auf das Internet setzen und einen Onlineshop eröffnen oder betreiben. Unerlässlich für Ihren unternehmerischen Erfolg ist weiterhin der Schutz Ihrer Produkte und Dienstleistungen durch eine nationale oder internationale Marke, die wir zusammen mit unseren Mandanten entwickeln und durchsetzen.
- Wir beraten zu allen rechtlichen relevanten Aspekten einer korrekten werblichen Gestaltung und klären darüber auf, was bei Ihren Werbevorhaben wettbewerbsrechtlich erlaubt und was verboten ist.
- Wir prüfen und gestalten mit Ihnen Internetauftritt und Onlineshop hinsichtlich der Gesetzeskonformität und der rechtlich erforderlichen Inhalte wie Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verbraucherrechte, Impressum.
- Wir unterstützen Sie bei wettbewerbsrechtlichen Verstößen Ihrer Mitbewerber; sprechen Abmahnungen aus und setzen Ihre Rechte durch.
- Wir vertreten Sie, wenn Sie eine Abmahnung wegen angeblich wettbewerbswidrigem Verhalten erhalten haben.
- Wir beraten Sie, wenn Sie Bezeichnungen für Ihre Produkte oder Dienstleistungen als Marke schützen lassen wollen.
- Wir treten für Ihre Rechte ein, wenn es zu einer Auseinandersetzung mit einem Mitbewerber wegen Verletzung von Markenrechten kommt.
