Das Urheberrecht gibt Schöpfern von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst das Recht selbst zu bestimmen, wie und in welcher Form ihr Werk veröffentlicht wird. Hierzu zählen neben Autoren auch Komponisten, Illustratoren, Fotografen und Programmierer von Software. Bereits eine nicht gestattete Bearbeitung eines geschützten Werkes stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, die weit reichende rechtliche Folgen haben kann. Daher ist sowohl beim Umgang mit geschützten Werken als auch bei der Gestaltung der Verträge mit Urhebern viel Sensibilität und professionelle Unterstützung eines Juristen erforderlich. Damit Sie in Sachen Urheber-, Verlags- und des Presserechts auf der sicheren Seite bleiben, setzen sich unsere Anwälte mit branchenspezifischem Know-how für Sie ein.
Wir beraten:
Verlage, Agenturen, Autoren, Illustratoren, Künstler, Fotografen, Übersetzer, Programmierer, Unternehmen, Privatpersonen
Es berät Sie:
Michael Plener
Spezial
Abmahnungen